Örtliche Gefahrenabwehr (ÖGA)

Die örtliche Gefahrenabwehr (ÖGA) obliegt in Deutschland den Ländern und damit den nach Landesrecht zuständigen Behörden.

Aus örtlichen Erfordernissen, insbesondere zur besseren Vernetzung des THW mit der örtlichen Gefahrenabwehr und/oder dem Katastrophenschutz auf Länderebene, können Aufgaben erwachsen, die durch die STAN nicht abgedeckt sind. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, Ausstattung zusätzlich zu den STAN-Festlegungen bei einem Ortsverband, einer Einheit oder Teileinheit zu stationieren.

Die ÖGA im Ortsverband Simmerath hat eine lange Geschichte. Die besondere Ausstattung ist besonders in der Gemeinde Simmerath eng mit der Feuerwehr abgestimmt und die Aufgabenbereiche sind gewissenhaft aufgeteilt.